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Sustainability

Industrielle Kompetenz triff auf Klimaschutzexpertise.

Zusammen umsetzen.

Mehrwert schaffen.

Das ist unser Antrieb.

Non financial reporting schon durchgeführt ?
Und wie geht es weiter?

Wir wollen gemeinsam mit unserem Kooperationspartner ClimatePartner einen schnellen, kostensparenden Einstieg in diesen Themenkreis ermöglichen. Dabei stellen für uns die Berechnung des CO2-Fußabdruckes, die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie die tatsächliche Berichterstellung und die Freigabe des Berichtes durch unabhängige Dritte nur einen ersten Schritt dar.

Unsere Expertise besteht vor allem darin, Ihr Unternehmen bei der Entwicklung und effektiven Umsetzung der Dekarbonisierungspläne zu unterstützen - einschließlich der erforderlichen bzw. möglichen gebäude-, maschinen- und arbeitstechnischen Maßnahmen. Ein erfolgreicher Dekarbonisierungsplan erfordert die Minimierung jeglicher Verschwendung im Unternehmen, was oft bereits eine Verbesserung der Unternehmensergebnisse mit sich bringen kann.


Interessiert und wenig Lust Text zu lesen? Kontaktieren Sie mich einfach, ich helfe gerne telefonisch oder via Email weiter.

Till Zöhrer

+43 676 970 41 14
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Sustainability-Betrachtungen müssen unmittelbar in die Konzeptentwicklung bzw. in der Produktentstehung einbezogen werden. Nur damit kann die zukünftige Erfüllung von Kunden-, Markt- und Gesetzesanforderungen sichergestellt werden.

Ein wichtiger Erfolgsfaktor in der Umsetzung einer Nachhaltigkeitskultur liegt darin, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu diesem Thema gezielt zu informieren und für die Umsetzung aktiv zu integrieren. Über unsere Akademie bieten wir die dafür notwendigen Tools an.

CSRD - die Richtlinie über die Berichterstattung über die Unternehmensnachhaltigkeit (CSRD)

Die CSRD wurde von der EU-Gesetzgebung (EU) am 5. Januar 2023 in Kraft gesetzt und fordert von EU-Unternehmen - einschließlich EU-Tochtergesellschaften von Nicht-EU-Unternehmen, die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftsaktivitäten zu berichten.

Die CSRD-Berichterstattung basiert auf dem Konzept der doppelten Materialität - das bedeutet, dass Unternehmen sowohl über materielle Auswirkungen als auch über die finanziellen Auswirkungen berichten müssen:

  • Auswirkungen auf Materialität: Auswirkungen, die Unternehmen auf Nachhaltigkeitsfragen haben (z. B. CO2-Fußabdruck, Rechte der Mitarbeiter, Achtung der Menschenrechte, …)
  • Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen, die Nachhaltigkeitsfragen auf die Finanzen der Unternehmen haben (z.B. Liquidität, Verlust / Gewinn, Zugang zu Finanzmitteln, Risiko, ...)

Die CSRD-Berichte müssen öffentlich zugänglich sein, und die CSRD schreibt die Prüfung aller Offenlegungen durch Dritte auf Vollständigkeit vor.

Bild: Unsere Vorgehensweise im zur ganzheitlichen Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in Ihrem Unternehmen

Welche Unternehmen müssen sich an die CSRD halten?

Die EU-Gesetzgebung hat für die Unternehmen in der EU bzgl. Berichtspflicht zu SUSTAINABILITY nach Geschäftsjahren folgenden Stufenplan vorgeschrieben.

CSRD-Berichterstattungsstandards und Offenlegungspflichten

Die CSRD-Berichterstattungsstandards und -Offenlegungspflichten werden im European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geregelt. In der ESRS wird beschrieben, welche Kennzahlen und Inhalte zu Sustainability von Unternehmen gemeldet werden müssen.

Es gibt insgesamt 12 ESRS, die Angaben über Nachhaltigkeitsfragen in vier Kategorien beschreiben:

  • Kategorie 1 – Querschnitt: Allgemeine Grundsätze und allgemeine Angaben.

  • Kategorie 2 – Umwelt: Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.

  • Kategorie 3 – Soziales: Eigenarbeiter, Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, betroffene Kommunen, Verbraucher und Endnutzer.

  • Kategorie 4 – Governance: Business-Geschäft.

Die Berichterstattung der „cross-cutting“ Standards sowie der ESRS E1 „Climate Change“ und ESRS S1 „Own Workforce“ ist für alle Unternehmungen verpflichtend. Alle weiteren Standards sind dann zu berichten, wenn diese für das Unternehmen als maßgeblich zu betrachten sind.

Die ESRS beinhaltet grundsätzlich folgende Themenkreise:

Nachhaltigkeitspolitik

Unternehmen müssen spezifische Richtlinien in Bezug auf eine Reihe von Nachhaltigkeitsfragen skizzieren - Umweltschutz, Behandlung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Unternehmens- und Unternehmensvielfalt, soziale Verantwortung, Menschenrechte, Antikorruption und Antibestechung - und die unternehmensinterne Vorgehensweise für die Verfolgung und Durchsetzung dieser Richtlinien beschreiben.

Nachhaltigkeitsziele

Die Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsziele erarbeiten und berichten, Fortschritte bei der Erreichung ihrer Ziele und der Art und Weise aus, wie diese Ziele mit einem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft im Allgemeinen und mit der Erreichung Netto-Null-Emissionen im Jahr 2050 im Besonderen (wie die bestehenden EU-Gesetze festgelegt sind) ausrichten.

Wert und Lieferketten

Unternehmen müssen ihren Prozess zur Identifizierung der sozialen und ökologischen Auswirkungen in ihren Wertschöpfungsketten und Lieferketten offenlegen.

Nachhaltigkeitsrisiken

Unternehmen müssen das Risiko dokumentieren, das verschiedene Nachhaltigkeitsfragen (z.B. Klimawandel, Nutzung fossile Brennstoffe oder Abhängigkeit) für das Unternehmen darstellen.

Engagieren Sie sich im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit und leisten Sie aktiv einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Entwicklung. Nutzen Sie die Gelegenheit, gemeinsam mit uns und unserem Partner ClimatePartner, einen effizienten und kostengünstigen Einstieg in diesen Themenkreis zu finden.

Unser umfassender Ansatz geht über die CSRD-Anforderungen hinaus. Wir bieten nicht nur Unterstützung bei der Berechnung des CO2-Fußabdrucks und der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie, sondern auch Expertise bei der raschen Umsetzung von Dekarbonisierungsplänen vom Produktentstehungsprozess bis zum fertigen Produkt.

Stellen Sie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicher und streben Sie darüber hinaus nach Verbesserungen. Eine nachhaltigkeitsfördernde Unternehmenskultur kann die Umwelt unterstützen und ist auch der Schlüssel zu langfristigem Erfolg. Sie interessieren sich für die umfassende Integration einer Nachhaltigkeitsstrategie? Dann melden Sie sich bei uns.